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Haftpflichtversicherungspflicht für Hundehalter

05.01.2010

Das neue Jahr hat begonnen! Und wie jedes Jahr, so gibt es auch 2010 wieder neue Versicherungsregeln. Besonders betroffen sind in diesem Jahr die Hundehalter. Seit dem 1. Januar 2010 herrscht in vielen Bundesländern eine Haftpflichtversicherungspflicht für unsere Vierbeiner. Zuvor galt noch eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem Jahre 2005 angeschafft bzw. angemeldet wurden.

Die Ausprägung der Versicherungspflicht ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Berlin, Hamburg und in Sachsen-Anhalt herrschen besonders strenge Regelungen, denn hier muss ausnahmslos jeder Hund versichert werden. Selbst wenn es sich nur um ein kleines Schoßhündchen handelt.
In anderen Bundesländern ist die Versicherungspflicht wiederum auf Kampfhunde und gefährliche Hunderassen beschränkt. Zu den gefährlichen Hunderassen zählen unter anderem Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier. Die Deckungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen. Zudem muss in Berlin jeder Hund, egal welcher Rasse, mit einem Elektrochip gekennzeichnet sein. Wer gegen diese Vorschriften oder die Versicherungspflicht verstößt, muss ab sofort mir einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Die strengen Vorschriften sind nicht ohne Grund eingeführt worden. Jahr für Jahr werden zwischen 30.000 und 50.000 Hundebisse registriert. Schwere Verletzungen und gar Knochenbrüche sind oft die Folge. Mit der Versicherungspflicht soll nun sichergestellt sein, dass die Schäden der Opfer zumindest finanziell abgedeckt sind.