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Autoversicherung: Schadensübernahme trotz Einspruch des Versicherten

14.08.2009

Die Beitragserhöhung der KFZ-Haftpflichtversicherung ist schon eine lästige Angelegenheit. Als Unfallverursacher freut man sich zunächst noch über die Schadensregulierung, doch sobald man über die Beitragsanpassung informiert wird, hat die Freude ein Ende gefunden. Meist ist die Beitragserhöhung mit Mehrkosten in dreistelliger Höhe verbunden, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Daher erscheint es kaum verwunderlich, dass manche Versicherungsnehmer darum bemüht sind, eine Schadensregulierung ihrer Haftpflichtversicherung zu verhindern. Das Landesgericht Coburg hat nun aber entschieden, dass ein Versicherungsnehmer die Schadensübernahme und die Versetzung in eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse hinnehmen muss (Az: 32 S 15/09).

Im konkreten Fall war die Versicherungsnehmerin auf einen Taxi aufgefahren, was sie unverzüglich ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung mitteilte. Später jedoch ließ sie über ihren Anwalt verlauten, dass sie an dem Unfall keine Schuld habe und die Versicherung daher den Schaden nicht übernehmen soll. Der Versicherungsgeber ignorierte jedoch diese Meldung, zahlte den Schaden und verlangte von der Versicherungsnehmerin eine höhere Beitragszahlung.

Das Landesgericht Coburg empfand dieses Vorgehen als korrekt und entschied daher, dass eine Haftpflichtversicherung eine Schadensregulierung trotz Einspruch des Versicherten durchführen darf. Voraussetzung ist nur, dass die Schadensübernahme sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erfolgt.