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Finanz-Meldung:

Fahrgemeinschaften benötigen keine Insassenversicherung

04.08.2008

Die steigenden Benzinpreise lassen es durchaus vorteilhaft erscheinen, sich mit einigen Arbeitskollegen zusammen zu tun und eine Fahrgemeinschaft zu gründen. Unklarheit bestand jedoch lange Zeit hinsichtlich der Versicherung. So wurden teilweise Insassenversicherungen als relevant angesehen und somit auch abgeschlossen. Experten weisen aber darauf hin, dass ein solcher Versicherungsschutz völlig unnötig ist. Versicherungstechnisch sind die Fahrgemeinschafts-Mitglieder nämlich über die gewöhnliche KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert. Darüber hinaus sind die Arbeitswege ohnehin über den Arbeitgeber versichert, was auch eventuelle Umwege mit einschließt.