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Der passende Auszahlplan für den Ruhestand
13.12.2009Hinsichtlich der Altersvorsorge sind die Bundesbürger selbst gefordert. Augrund der gesunkenen Geburtenrate und der steigenden Lebenserwartung gerät das Rentensystem immer mehr in Schwierigkeiten. Wer den Ruhestand nicht in Armut erleben möchte, muss also ein finanzielles Polster ansparen. Dank der Sparpläne der Banken, der Fonds oder auch der Bundeswertpapiere ist das glücklicherweise möglich. Stellt sich nur die Frage, wie das Geld später verwendet werden soll. Nur mit einem Auszahlplan ist dafür gesorgt, dass das Kapital dem Anleger langfristig zugute kommt.
Die Sofortrente stellt dabei meist die erste Wahl dar. Der Anleger zahlt eine Summe ein und bekommt dafür lebenslänglich eine monatliche Rente ausgezahlt. Selbst wenn der Versicherungsnehmer 100 Jahre alt werden würde. In diesem Fall würde der Rentner mehr ausbezahlt bekommen als er eingezahlt hat. Andererseits gäbe es jedoch bei einem früheren Versterben ein Verlust. Eine Faustregel besagt nämlich, dass man mindestens 18 Jahre Leistungsempfänger sein muss, um das eingezahlte Kapital wieder herauszubekommen. Nicht jeder erreicht jedoch ein hohes Alter. Eine Rentengarantie, durch die die Hinterbliebenen im Todesfall innerhalb des Garantiezeitraums die Rente weiterhin ausbezahlt bekommen, wäre daher zu empfehlen.
Eine Alternative zu der Sofortrente stellen die Fondsauszahlpläne dar. Dabei bestimmt der Anleger selber, welche monatliche Summe er ausbezahlt bekommt. Der Fondsmanager verkauft exakt so viele Fonds, dass die gewünschte Summe zusammenkommt. Währenddessen sind weiterhin Gewinne, aber eben auch Verluste möglich. Und anhand der Lukrativität und der monatliche Auszahlsumme entscheidet sich schließlich, wann das Kapital aufgebraucht sein wird.
Letztendlich sind die Fondsauszahlpläne lediglich als Ergänzungsrente geeignet, weil es keine langfristig sichere Einnahmequelle darstellt. Die Sofortrente sollte daher weiterhin die erste Wahl sein. Die bereits erwähnte Rentengarantie schmälert dabei zwar die monatliche Auszahlsumme. Doch wer Hinterbliebene hat, sollte diese Option unbedingt wahrnehmen.